Ersatz für R22
Das gebräuchlichste Kältemittel in der Klimatechnik war über
Jahrzehnte das Kältemittel R22. Der Einsatz dieses Kältemittels
bei Instandhaltungsarbeiten ist jedoch ab 2010 nur noch in recycelter
Form (voraussichtlich sehr kostenintensiv) erlaubt und ab 2015 komplett
verboten. Dies bedeutet, dass ein Betreiber spätestens im Reparaturfall
ab 2015, sinnvollerweise aber schon vorher überlegen muss, was er
nun macht:
- Der Betreiber wartet den Störfall ab und verzichtet von diesem
Zeitpunkt an auf die Nutzung der Klimaanlage. Diese Variante wird vermutlich
die Ausnahme sein.
- Der Betreiber wartet den Störfall ab und lässt bei der
Instandsetzung der Anlage umrüsten auf ein "Drop-in"-Kältemittel
als Ersatz für R22. Risiko dieser Variante ist die eventuelle
Stillstandszeit zwischen Ausfall und Umstellung sowie die ungeklärte
Haltbarkeit der alten Komponenten nach der Umstellung.
- Der Betreiber sorgt vorab durch eine Kältemittelumstellung für
den Ersatz von R22 – ohne auf den Ausfall zu warten. Das erspart
ungeplanten Stillstand
- Die von uns empfohlene, weil aus unserer Sicht langfristig wirtschaftlichste
Variante, ist die Erneuerung der gesamten Anlage vor einem Ausfall
innerhalb der nächsten Jahre:
A - Die
neue Anlage wird bis zu 40% weniger Energie verbrauchen.
B - Die
Gewährleistungsdauer beträgt 2-5 Jahre (bei Abschluss eines Wartungsvertrages).
C - Der
Zeitpunkt des Austauschs kann vom Betreiber frei gewählt werden, der
somit keinen Ausfall riskiert.
Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot über
den Ersatz des R22-Kältemittels.
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