Wichtige gesetzliche Grundlagen
für kältetechnische Anlagen in
Deutschland
Für den Betreiber von kältetechnischen Anlagen hat sich in
der jüngeren Vergangenheit einiges geändert. War es früher
dem Betreiber überlassen, ob und in welchen Abständen er seine
kältetechnische Anlage warten ließ, so gibt es heute deutlichere
Bestimmungen.
Gesetzliche Bestimmungen:
- Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge
ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen
zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.*
- Bei Anlagen über 30 kg Kältemittelfüllmenge ist die
Dichtheitskontrolle zweimal jährlich vorgesehen *.
- Ab 300 kg Kältemittelfüllmenge ist eine viermalige Dichtheitskontrolle
nötig, wobei man von der Gesamtfüllmenge ausgeht, d.h. wer
drei Anlagen mit je 100 kg betreibt, hat Kälteanlagen mit 300 kg im Einsatz.*
- Betreiber müssen den Nachweis über durchgeführte Dichtheitskontrollen
anhand von Betriebshandbüchern führen, sonst drohen erhebliche
Geldstrafen.*
- Alle Reparatur- und Installationsarbeiten an oder von Kälteanlagen,
die in den Kältemittelkreislauf eingreifen, dürfen ausschließlich
von zertifiziertem Fachpersonal vorgenommen werden.
- Betreiber von lüftungstechnischen Anlagen müssen die Hygieneanforderungen
gemäß VDI 6022 einhalten, d.h. in der Praxis, die Anlage
regelmäßig warten zu lassen.
- Bei der Planung und Installation von Klimaanlagen muss in Wohngebieten
auch auf die Geräuschentwicklung der Außenaggregate und
deren Platzierung geachtet werden. Zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten
dürfen Schallgrenzwerte nicht überschritten werden (ab 22:00
Uhr üblicherweise max. 40 dB(A)).
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Temperatur am Arbeitsplatz
bei 32°C Außentemperatur nicht auf über 26°C ansteigt
(Bielefelder Urteil aus 2003).
* EG-Verordnung
842/2006 mit Regelungen über die Emission, Verwendung und Rückgewinnung von bestimmten fluorierten
Treibhausgasen
Zu den Dichtheitsprüfungen gibt es weitere Regelungen bezüglich
bestimmter Anlagentypen bzw. Leckageerkennungssystemen (EG-VO Nr. 1516/2007)
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